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Führerscheinklassen

Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:


PKW

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
  • alle Anhänger bis 750 kg
  • bei Anhängern über 750 kg darf die zG der Kombination max. 3500kg betragen
Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Alter:
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre: begleitendes Fahren
eingeschlossen: AM, L

B96 - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Klasse)

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg
Alter:
  • 18 / 17 Jahre
eingeschlossen: AM, L

BE

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3500 kg zG
Alter:
  • 18 / 17 Jahre
Vorbesitz: B

Motorrad

Klasse AM

Zeirädrige Kleinkrafträder:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • max. 500ccm bei Dieselmotor
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt):
  • Nenndauerleistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder:
  • Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt)
  • Nenndauerleistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Leichte vierrädrige Leichtfahrzeuge:
  • Sitzplätze max. 2
  • Nenndauerleistung max. 6kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 425 kg
Alter:
  • 16 Jahre

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen):
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
  • Hubraum über 50 ccm ( bei Verbrennungsmotoren) und/oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
Alter:
  • 16 Jahre
eingeschlossen: AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen):
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Alter:
  • 18 Jahre
eingeschlossen: A1, AM

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen):
  • Hubraum über 50 ccm
  • und
  • bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • Leistung über 15 kW
Alter:
  • 20 Jahre: bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre: wenn nur Trikes gefahren werden
  • 24 Jahre: beim Direkterwerb
eingeschlossen: A2, A1, AM

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder:
  • bbH max. 25 km/h
  • mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • bbH max. 25 km/h
  • mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Alter:
  • 15 Jahre
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal "Zweisitzigkeit" in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.  

Sonstige

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für forst- und landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden:
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge:
  • bbh max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
Alter:
  • 16 Jahre