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Sonderfahrten

Die praktische Ausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Bevor Sie mit den Sonderfahrten beginnen können, müssen Sie mit dem Fahrzeug zurechtkommen. Es muss sicher bewegt werden können, Lenkung und Schaltung müssen beherrscht werden. Zudem müssen Sie die Voraussetzung erworben haben, umsichtig und vorausschauend fahren zu können. Die unterschiedlichen Übungen und Fahrmanöver haben Sie erlernt und sind in der Lage sie anzuwenden.

Dann erst können wir mit Ihnen das Verhalten auf Landstraßen, Autobahnen, sowie bei Nacht üben. Das ist die Stufe der sogenannten Sonderfahrten.

Nach den Sonderfahrten werden Sie speziell auf die Prüfung vorbereitet. Das geschieht mit Testfahrten und speziellen Prüfungssimulationen.


Folgende Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

Klasse B, A1, Direkteinstieg Klasse A2 und A

  • 5 Stunden a 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Stunden a 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 Stunden a 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Besitzen Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 und erweitern auf die Klasse A2, oder von A2 auf A vor Ablauf von 2 Jahren, so reduzieren sich die Sonderfahrten auf 6 Stunden.Sie benötigen in diesem Fall 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.

Möchten Sie auf die Klasse BE erweitern, so sind insgesamt 5 Sonderfahrten vorgeschrieben: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt.